Rechtsanwalt für Arbeitgeber-Kündigung in Wiesbaden
Kündigung für Arbeitgeber
Ich bin Javed Syed, Rechtsanwalt für Arbeitgeber-Kündigung in Wiesbaden. Im Unternehmensalltag lässt es sich nicht immer vermeiden, dass man sich von bestimmten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern trennen möchte. Ein Arbeitsverhältnis kann insbesondere durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Da das Arbeitsrecht stark arbeitnehmerschützend ausgestaltet ist, sind Kündigungen – sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig.
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen – mit wenigen Ausnahmen – alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn:
- Ihr Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Beschäftigte in Vollzeit beschäftigt (Teilzeitmitarbeiter zählen anteilig) und
- das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht.
Besonderen Kündigungsschutz genießen vor allem:
- Schwangere
- Betriebs- beziehungsweise Personalratsmitglieder
- Schwerbehinderte beziehungsweise Gleichgestellte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit
- Auszubildende nach Ablauf der Probezeit
- der oder die Datenschutzbeauftragte.
In vielen dieser Fälle kann das Arbeitsverhältnis gar nicht ordentlich (also fristgemäß) oder nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche (also fristlose) Kündigung bleibt aber in allen Fällen möglich.
Fristgemäße und fristlose Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann sowohl ordentlich, also unter Einhaltung einer Kündigungsfrist als auch außerordentlich, also ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die fristlose Kündigung ist allerdings nur in besonders schwerwiegenden Fällen, also bei groben Pflichtverletzungen zulässig. Die ordentliche Kündigung mit Frist ist der Regelfall. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – sofern das KSchG Anwendung findet – aus drei gesetzlich anerkannten Gründen kündigen:
- aus verhaltensbedingten Gründen: Bei Fehlverhalten durch die Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer, beispielsweise wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung etc.
- aus personenbedingten Gründen: Wenn die Arbeitsleistung aufgrund einer Ursache, die aus der Sphäre der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers stammt, künftig nicht mehr erbringen kann, beispielsweise Krankheit oder Verlust der Zulassung, Verlust des Führerscheins, sofern letzte beiden für die Arbeitsleistung essentiell ist
- aus betriebsbedingten Gründen: Insbesondere bei Wegfall des Arbeitsplatzes durch eine Umstrukturierung.
Jeder dieser Kündigungsgründe hat zahlreiche inhaltliche Voraussetzungen, die alle kumulativ vorliegen müssen. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.
Warum Rechtsanwalt Syed?
Während meiner Tätigkeit als Anwalt für Arbeitsrecht in einem mittelständischen Unternehmen und in einem Arbeitgeberverband habe ich gelernt, wie wichtig ein strategisches und ergebnisorientiertes Vorgehen bei Kündigungen ist. Viele Kündigungen scheitern bereits an den formellen Anforderungen. Zudem erfordert eine rechtssichere Kündigung meist eine sorgfältige Vorbereitung, Dokumentation und das richtige Timing. Und selbst dann besteht keine Garantie, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für wirksam hält. Als Rechtsanwalt für Arbeitgeber-Kündigung in Wiesbaden entwickele ich gerne gemeinsam mit Ihnen eine passende Kündigungsstrategie. Auch rechtssichere Abmahnungen zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung formuliere ich gerne für Sie.
Eines steht jedoch fest: Impulsive oder emotional motivierte Kündigungen sind regelmäßig die teuerste Option für Unternehmen. Nicht nur wegen der Abfindungshöhe, sondern auch im Hinblick auf den Betriebsfrieden und die Reputation.
Als Rechtsanwalt für Arbeitgeber-Kündigung in Wiesbaden helfe Ihnen, eine durchdachte, sachliche und vorausschauende Kündigungsstrategie zu entwickeln und setze sie möglichst rechtssicher um. Auch die Kündigung als solche formuliere ich Ihnen gerne. Sollte gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, vertrete ich Sie selbstverständlich vor allen Arbeitsgerichten und Instanzen.
Durch meine frühere Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt für Arbeitsrecht in einem Arbeitgeberverband habe ich umfangreiche Erfahrungen aus zahlreichen Kündigungsschutzverfahren gesammelt. Dank meiner ausgeprägten Verhandlungskompetenz habe ich 95 Prozent aller Kündigungsschutzklagen mit für meine Mandanten zufriedenstellenden Vergleichen beendet. Ich bin Ihr Rechtsanwalt für Arbeitgeber-Kündigung in Wiesbaden.
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