Kosten für Arbeitnehmer
Kosten
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scheuen den Gang zum Anwalt aus Sorge vor den möglichen Kosten. Mir ist es ein persönliches Anliegen, Sie von Anfang an transparent und ehrlich über mögliche Kosten zu informieren.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Streitwert (bei Klagen) beziehungsweise Gegenstandswert (bei außergerichtlicher Beratung) ab. Je höher der Streit- beziehungsweise Gegenstandswert, desto höher die gesetzlich festgelegten Gebühren, die anhand der RVG-Gebührentabelle ermittelt werden.
Besonderheiten bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Vor dem Arbeitsgericht gilt: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt. Nur die Gerichtskosten trägt der Verlierer. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtskosten vollständig. Meine Vergleichsquote liegt bei 95 Prozent.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich zwar theoretisch sowohl bei Aufhebungsvertragsverhandlungen als auch vor den Arbeitsgerichten in der ersten Instanz selbst vertreten. Ich rate allerdings dringend davon ab! In den meisten Fällen führt eine Selbstvertretung zu deutlich schlechteren Ergebnissen. Lassen Sie sich von einem Spezialisten vertreten. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise ihr Arbeitgeber wird im Zweifel auch anwaltlich beraten. Sorgen Sie für Waffengleichheit. Zudem kann ein guter Arbeitsrechtler oftmals mehr rausholen, als er kostet.
Kostenlose Ersteinschätzung
Bei einer Kündigung oder einem vorgelegten Aufhebungsvertrag biete ich eine kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung an. Anschließend daran überlegen wir, ob sich die Rechtsverfolgung lohnt, und wenn ja, ob Sie mich direkt mandatieren oder wir zunächst eine anwaltliche Erstberatung vereinbaren. Dazu unten.
Bitte beachten Sie: Während der kostenlosen 15-minütigen Ersteinschätzung werden keine Vertragsdokumente geprüft. Sie dient ausschließlich einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
Copyright: Anna Maria Gerock @WICM
Anwaltliche Erstberatung
Die anwaltliche Erstberatung hat einen zeitlichen Umfang von höchstens 60 Minuten und kostet 190 EUR zzgl. MwSt. Bei einem Bruttomonatsverdienst unter 2.500 EUR brutto kann im Einzelfall, nach vorheriger Vereinbarung ein geringerer Betrag festgesetzt werden.
Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung klären wir Ihren Sachverhalt auf, prüfen Ihre vorab zugesandten Vertragsdokumente, erläutern die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte, besprechen konkrete Handlungsmöglichkeiten und selbstverständlich auch die möglichen Kosten. Entscheiden Sie sich für eine weitere Vertretung, wird die Erstberatungsgebühr vollständig auf die oben genannten RVG-Gebühren angerechnet. Falls Sie sich gegen eine weitere Vertretung entscheiden, fällt nur die Erstberatungsgebühr von 190 EUR zzgl. MwSt. an.
Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie die Rechtsanwaltsgebühren von der Steuer absetzen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, kann für die Erhebung einer (Kündigungsschutz-)Klage eine Deckungsanfrage an die Versicherung gestellt werden. Die Beratung im Falle eines vorgelegten Aufhebungsvertrages ist meistens ebenfalls von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gerne für Sie.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind, dürfen Sie sich Ihren Anwalt selbst aussuchen. Sie sind nicht verpflichtet, einen Partneranwalt Ihrer Versicherung zu mandatieren.
